Allgemeine Geschäftsbedingungen Remofa events
Artikel 1: Definitionen
„Organisation“: Die Organisation ist die veranstaltende Partei und Nutzerin dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der Vereinbarung mit dem Besucher (der Gegenpartei) bezüglich des Zugangs zur Veranstaltung und verantwortlich für deren Durchführung.
„Besucher“: Besucher einer Veranstaltung oder der Website.
„Veranstaltung“: Jegliche Art von Veranstaltung – einschließlich Festivals und aller zugehörigen Einrichtungen – organisiert von der Organisation in den Niederlanden. Die Veranstaltung ist Teil und Eigentum der Organisation und hat eigene Aktivitäten, wie z. B. eine eigene Website.
„Vereinbarung“: Die Vereinbarung zwischen Organisation und Besucher, betreffend die Nutzung der Website, den Zugang zur Veranstaltung und die Hausordnung.
„Eintrittskarte“: Der Nachweis des Zugangs zur Veranstaltung, sowohl in physischer als auch elektronischer Form.
„Website“: Die Website der Veranstaltung oder andere verlinkte Plattformen.
Artikel 2: Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Rechtsbeziehung zwischen dem Besucher und der Organisation.
Diese Bedingungen sind Bestandteil der Vereinbarung.
Die Vereinbarung gilt ausschließlich gegenüber Verbrauchern und ausdrücklich nicht gegenüber geschäftlichen Parteien. Der Besucher handelt stets als Verbraucher im Sinne des Gesetzes und nicht im Namen eines Unternehmens.
Artikel 3: Veröffentlichung und Geltung
Diese Bedingungen sind bei der Handelskammer hinterlegt und jederzeit über die Website zugänglich.
Artikel 4: Änderungen der AGB
Diese AGB können geändert werden. Die geänderte Version wird auf der Website veröffentlicht und gilt ab dem Veröffentlichungsdatum. Bei Nichtakzeptanz muss der Besucher die Nutzung von Diensten und Produkten einstellen.
Artikel 5: Datenschutzbestimmungen
Die Organisation respektiert die Privatsphäre jedes Besuchers der Website und der Veranstaltung und behandelt personenbezogene Daten vertraulich und sorgfältig.
Artikel 6: Verwendung von Besucherdaten
Besucher können auf der Website angeben, ob ihre Daten für den Versand von Informationen über kommende Veranstaltungen, Angebote und Kampagnen verwendet werden dürfen. Mit Einwilligung dürfen die Daten mit verbundenen Unternehmen geteilt werden.
Der Besucher kann auch zustimmen, Informationen von Dritten (z. B. Sponsoren) zu erhalten. Diese Einwilligung kann jederzeit per E-Mail widerrufen werden mit dem Vermerk: „Widerruf Einwilligung zur Weitergabe meiner Daten im Zusammenhang mit der Veranstaltung“.
Artikel 7: Geheimhaltung durch Besucher gegenüber Dritten
Der Besucher darf seinen Benutzernamen und Passwort nicht an Dritte weitergeben und haftet für deren Verlust oder Missbrauch. Bei Kenntnisnahme durch Dritte muss der Besucher dies unverzüglich melden.
Die Organisation haftet nicht für den Verlust personenbezogener Daten auf Seiten des Besuchers oder daraus resultierende Schäden.
Artikel 8: Sicherheit
Die Organisation ergreift Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und sorgt dafür, dass nur autorisierte Parteien Zugang erhalten. Die Online-Übermittlung erfolgt auf eigenes Risiko des Besuchers.
Die Organisation haftet nicht für Identitätsdiebstahl oder finanzielle Schäden, sofern angemessene Schutzmaßnahmen gemäß Gesetz und zumutbaren Standards getroffen wurden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Artikel 9: Allgemeines Verhalten
Der Besucher muss sich an alle Verhaltensregeln der Organisation halten. Mit dem Erwerb oder der Nutzung eines Tickets, dem Betreten des Geländes oder dem Besuch der Website akzeptiert der Besucher diese Bedingungen – auch bei Tickets von Dritten.
Die Hausordnung wird auf oder beim Event bekannt gemacht und ist unter allen Umständen verbindlich.
Artikel 10: Zutritt
Die Organisation kann die Anzahl Tickets pro Person begrenzen. Tickets gelten für eine Person und werden nur einmal (physisch oder elektronisch) ausgestellt.
Der Besucher trägt ab Erhalt das Risiko für Verlust, Diebstahl oder Missbrauch. Zutritt erfolgt nur mit gültigem, unbeschädigtem und scanbarem Ticket. Gefälschte oder beschädigte Tickets können den Zutritt verwehren – ohne Anspruch auf Rückerstattung.
Eintritt ist ab 18 Jahren erlaubt. Bei Verstoß gegen die Altersgrenze besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Besucher müssen ggf. einen gültigen Ausweis vorzeigen. Die Organisation darf davon Kopien anfertigen, wenn dies von Behörden gefordert wird.
Zutritt wird nur dem ersten Ticketinhaber gewährt. Die Organisation ist nicht verpflichtet, die Gültigkeit darüber hinaus zu prüfen. Der Besucher darf sich nur in Bereichen aufhalten, die durch das Ticket ausdrücklich freigegeben sind.
Artikel 11: Zutrittsverweigerung
Die Organisation behält sich das Recht vor, bestimmten Personen den Zugang oder weiteren Zugang zur Veranstaltung zu verweigern oder sie vom Gelände zu entfernen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erforderlich ist. Dies gilt auch bei beleidigender, diskriminierender Kleidung oder Verhalten oder bei Entkleidung während der Veranstaltung.
Auch bei Verdacht auf gefälschte Eintrittskarten darf der Zutritt verweigert werden, ohne Anspruch auf Entschädigung.
Artikel 12: Übertragbarkeit und Weiterverkauf
Der Weiterverkauf oder die kommerzielle Nutzung von Eintrittskarten ohne schriftliche Genehmigung der Organisation ist verboten, es sei denn, es handelt sich um eine private Transaktion.
Die Organisation kann autorisierte (Online-)Weiterverkaufsplattformen nutzen. Der Kauf oder Verkauf über nicht autorisierte Kanäle ist verboten. Bei Verstößen wird eine Vertragsstrafe von 300 € pro Karte und 50 € pro Tag erhoben.
Die Organisation kann Tickets annullieren, ohne zur Rückerstattung verpflichtet zu sein.
Artikel 13: Durchsuchung
Die Organisation ist berechtigt, Besucher vor oder während der Veranstaltung zu durchsuchen (lassen).
Artikel 14: Verbotene Gegenstände
Es ist verboten, professionelle Aufnahmegeräte, Glas, Dosen, Drogen, Waffen, Tiere, gefährliche Gegenstände, diskriminierende Inhalte und eigene Speisen/Getränke mitzubringen. Zuwiderhandlungen können zur Beschlagnahmung und Entfernung vom Gelände führen.
Der Verkauf oder das Anbieten von Waren (z. B. Speisen, Getränken, Souvenirs) ist nur mit Genehmigung der Organisation erlaubt. Abfälle müssen in dafür vorgesehene Behälter entsorgt werden. Provokatives oder gefährliches Verhalten ist verboten.
Das Besteigen von Bühnenkonstruktionen, Lichtanlagen oder ähnlichem ist untersagt.
Flyerverteilung oder Handel ist ohne schriftliche Genehmigung verboten.
Artikel 15: Rauchverbot
In überdachten Bereichen ist das Rauchen untersagt, außer in ausgewiesenen Rauchzonen. Die Organisation haftet nicht, wenn das Event nicht vollständig rauchfrei ist. Bußgelder bei Verstößen werden auf den Verursacher umgelegt.
Artikel 16: Film- und Videoaufnahmen
Professionelle Aufnahmen sind ohne schriftliche Zustimmung der Organisation verboten. Besucher erklären sich mit Aufnahmen ihrer Person während der Veranstaltung einverstanden. Die Organisation darf diese Aufnahmen zeitlich und räumlich unbegrenzt nutzen.
Es können Videoüberwachungen durchgeführt und ggf. an Behörden weitergeleitet werden. Rechte an den Aufnahmen werden an die Organisation übertragen.
Artikel 17: Eigenes Risiko
Der Besuch erfolgt auf eigenes Risiko. Es wird empfohlen, Gehörschutz zu tragen. Die Organisation haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Schadensfall ist die Haftung auf 30.000 € begrenzt.
Artikel 18: Schließfächer
Die Organisation kann Schließfächer zur Verfügung stellen. Die Nutzung und der Zugangscode erfolgen auf eigenes Risiko. Bei Nichtleerung kann das Fach geöffnet werden. Die Organisation haftet nicht für Verlust oder Diebstahl.
Artikel 19: Parken und Shuttlebusse
Parkmöglichkeiten und Shuttlebusse können durch Dritte bereitgestellt werden. Bei Vorverkauf erhält der Besucher eine Voucher, für den er selbst verantwortlich ist.
Artikel 20: Verzehrmünzen
Speisen und Getränke können nur mit Verzehrmünzen gekauft werden, die nur für das jeweilige Event gültig sind. Eine Rückerstattung oder Umtausch ist ausgeschlossen. Der Besucher trägt das Risiko für den Gutschein bei Vorverkauf.
Artikel 21: Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten Umstände, die die Organisation nicht zu vertreten hat, einschließlich Krankheit oder Rücktritt von Künstlern, Streiks, Krieg, Terrorgefahr, Naturkatastrophen, Transportproblemen, Wetterbedingungen oder fehlender Genehmigungen. Darunter fallen auch Lieferverzögerungen, Feuer, Einbruch, Diebstahl oder sonstige unvorhergesehene Störungen.
Artikel 22: (Teilweise) Verlegung oder Absage der Veranstaltung
Im Fall höherer Gewalt kann die Organisation die Veranstaltung (teilweise) verlegen oder absagen. Bei vollständiger Absage besteht nur Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, nicht jedoch der Buchungs- oder Verwaltungskosten.
Eine Rückerstattung erfolgt nur bei Vorlage eines gültigen Tickets über die angegebenen Kanäle innerhalb einer angemessenen Frist.
Artikel 23: Programm
Die Organisation bemüht sich, das angekündigte Programm einzuhalten, haftet jedoch nicht für Abweichungen im Zeitplan oder daraus entstehende Schäden.
Artikel 24: Weitere Regeln
Der Besucher hat allen Vorschriften, internen Regeln, Änderungen und Anweisungen der Organisation, des Sicherheitspersonals, der Polizei, Feuerwehr und autorisierten Behörden Folge zu leisten. Vor Ort können zusätzliche Regeln gelten, die auch im Voraus online veröffentlicht werden können.
Es ist verboten, Eigentum der Organisation vom Gelände zu entfernen oder zu beschädigen. Der Besucher haftet für etwaige Reparatur-, Ersatz- oder Umbaukosten.
Artikel 25: Sanktionen
Besucher, die gegen Regeln oder Anweisungen verstoßen, können ohne Vorwarnung vom Gelände verwiesen oder der Polizei übergeben werden. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.
Die Organisation haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Bestimmungen entstehen.
Artikel 26: Zahlung von E-Tickets
Beim Kauf elektronischer Tickets wird die Zahlung i.d.R. von einem Dritten abgewickelt, der eigene Bedingungen stellt. Diese gelten zusätzlich zu den AGB der Organisation.
Artikel 27: Angebote von Ausstellern
Besucher können Produkte oder Dienstleistungen von Dritten kaufen (z. B. Speisen, Getränke, Merchandise). Die Organisation ist kein Vertragspartner und haftet nicht für Schäden durch solche Käufe.
Artikel 28: Regelverstöße
Bei Nichteinhaltung der Verhaltensregeln kann die Organisation ihre Leistungen aussetzen, die Vereinbarung kündigen oder bestimmte Handlungen verlangen – ohne haftbar gemacht zu werden.
Artikel 29: Informationen auf der Website
Die Organisation achtet auf die Richtigkeit der Informationen auf der Website, übernimmt jedoch keine Garantie für deren Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit.
Artikel 30: Haftung für Informationen
Die Organisation haftet nicht für Fehler oder Schäden durch Nutzung der Website – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es besteht keine Garantie auf fehlerfreies Funktionieren oder ständige Verfügbarkeit der Website.
Faktoren wie Internetverbindung, Hackerangriffe, Viren, technische Fehler etc. liegen außerhalb der Kontrolle der Organisation.
Artikel 31: Ausfall von Künstlern
Die Organisation bemüht sich, alle angekündigten Künstler auftreten zu lassen. Bei kurzfristigen Absagen besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Artikel 32: Ersatzklausel
Falls eine Bestimmung dieser AGB rechtswidrig ist, bleibt der Rest gültig. Die betreffende Klausel wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem ursprünglichen Inhalt möglichst nahekommt.
Artikel 33: Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt niederländisches Recht. Zuständig für Streitigkeiten ist das Gericht in Eindhoven.